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   BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11   

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BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11 (https://dejure.org/2011,45121)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11 (https://dejure.org/2011,45121)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2011 - 3 ZA (pat) 42/11 (https://dejure.org/2011,45121)
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  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11
    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

    Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11
    Nachdem dies nicht erfolgt ist, waren die im Tenor aufgeführten Schriftstücke von der Akteneinsicht auszunehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BGH, 11.06.1971 - X ZA 1/71

    Anwendbare Vorschriften für Patentanmeldungen, erteilte Patente und das

    Auszug aus BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11
    Das von der Nichtigkeitsklägerin vorgetragene Interesse, die unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit vorgelegte Vergleichsvereinbarung zwischen ihr und Dritten von der Akteneinsicht auszunehmen, ist als schutzwürdig anzusehen (vgl. BGH, GRUR 1972, 195 - Akteneinsicht VIII).
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